Alle ortsveränderlichen elektrischen Verbraucher in einem Unternehmen müssen in regelmäßigenen Abständen von einer Elektrofachkraft auf technisch einwandfreien und sicheren Zustandüberprüft werden. Für Gewerbetreibende gibt es sogar eine Nachweispflicht gegenüber den gesetzlichen Versicherern wie z.B. Berufsgenossenschaften, Gebäudeversicherungen und dem Gewerbeaufsichtsamt. Mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ) im Jahr 2015 kann das Unterlassen der elektrischen Prüfungen im Schadensfall einen Straftatbestand darstellen.

Alle Informationen im Überblick gibt es im Flyer
Detaillierte Informationen zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte und zur Arbeitssicherheit gibt es auf e-tester.de

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